Kredite ohne Schufa
» 3500 € ohne Schufa
» bis zu 50.000 €
» Schufaproblem? Kredit!
Kreditkarten ohne Schufa
» VISA-Karte
» Master-Card
Hartz 4 Wissen!
» Grundlagen
» Grundwissen
» Allgemeine Fragen
» Zuverdienst
» Wohnung
» Kinder
» Vermögen
Schufa? Schufa!
» Über Schufa
» Schufaeintrag löschen?
» Schufa fehlerhaft?
 
 
Grundwissen zu Hartz 4
 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?

Arbeitslosengeld I (ALGI) ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Es wird in der Regel gezahlt, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beendet wurde und man lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte.

Arbeitslosengeld II (ALGII) bekommen diejenigen Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben und das Existenzminimum nicht erreichen.

Wo kann ich den ALGII-Antrag stellen?

Bei der zuständigen „Grundsicherungsstelle“ (z. B. ARGE oder Jobcenter). Zur Sicherheit Kopie des Antrags geben lassen!

Wie hoch ist die Unterstützung?

Der Betrag setzt sich zusammen aus der sogenannten Regelleistung und den Mietkosten. Die Höhe ist u.a. abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem Wohnort.

Der Regelsatz beträgt 359 Euro (Alleinstehende), (Ehe-) Partner bekommen 323 Euro, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs 215 Euro, ab 7 J. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs 251 Euro, ab 14 J. 287 Euro.

Was ist denn eine Bedarfsgemeinschaft?

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören zunächst der Antragsteller, sein Partner und Kinder unter 25 Jahren, die mit im Haushalt leben.

 
 
IMPRESSUM © 2008-2009 STEICONS